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   FG Bremen, 20.10.1999 - 499057 K 3   

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https://dejure.org/1999,4297
FG Bremen, 20.10.1999 - 499057 K 3 (https://dejure.org/1999,4297)
FG Bremen, Entscheidung vom 20.10.1999 - 499057 K 3 (https://dejure.org/1999,4297)
FG Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 499057 K 3 (https://dejure.org/1999,4297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b; EStG § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters an einer Grundschule; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters an einer Grundschule - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 115
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • FG München, 20.11.2001 - 6 K 1645/99

    Häusliches Arbeitszimmer bei Schulleiter; Einkommensteuer 1997

    Wegen des Regel-/Ausnahmecharakters dieser Vorschriften ist bei der Prüfung, ob ein "anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Bremen vom 20. Oktober 1999 4 99 057 K 3, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 115 , Rev. Bundesfinanzhof - BFH - VI R 16/01).

    Ähnlich hat das FG Bremen im Urteil in EFG 2000, 115 bei seiner stattgebenden Entscheidung die teilweise anderweitige Nutzung des Dienstzimmers (durch Kleinstgruppenbetreuung oder für Elterngespräche) hervorgehoben.

  • FG Münster, 24.02.2000 - 2 K 5471/98

    Voraussetzungen für ein Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes beim häuslichen

    FG Bremen v. 20.10.1999 4 99 057 K 3 EFG 2000, 115 , kann im Streitfall dahinstehen.
  • FG Münster, 08.11.2000 - 14 K 4010/99

    Dienstzimmer eines Schulleiters als anderer Arbeitsplatz

    Umstände, die in der Person des Steuerpflichtigen begründet sind (z.B. persönliche Arbeitsweise, familiäre Situation, subjektive Erwägungen zur Annehmbarkeit des Arbeitsplatzes), sind unerheblich (vgl. FG Bremen, Urteil vom 20.10.1999 499o57 K 3, EFG 2000, 115, FG Köln, Urteil vom 18.12.1997 8 K 6366/97, EFG 1998, 866, FG Münster, Urteil vom 31.05.1999 14 K 8293/98, EFG 2000, 486, Urteil vom 17.08.1999 15 K 6627/97 E, EFG 1999, 1278, Urteil vom 28.10.1998 13 K 2819/97 E, Urteil vom 20.03.1998 4 K 2953/97 E, EFG 1998, 1054; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.1998 2 K 2013/97, EFG 1999, 159).
  • FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 6048/99

    Zum Begriff "anderer Arbeitsplatz"

    Weiterhin bedarf keiner Entscheidung, inwieweit es bei der gebotenen tätigkeitsbezogenen Betrachtung auf die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung an dem für die Schulleitertätigkeit vorgesehenen Arbeitsplatz ankommt (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 20.10.1999 - 499057 K 3, EFG 2000, 115 ).
  • FG Thüringen, 29.06.2000 - II 393/98

    Abzugsverbot für häusliches Arbeitszimmer: Außerhalb der Schulzeiten nicht

    Nach Sinn und Zweck der Regelungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1 EStG ist bei der Prüfung, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ein strenger Maßstab anzulegen (so Urteil des Finanzgerichts - FG - Bremen vom 20. Oktober 1999 99 075 K 3, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 115 , Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: VI B 285/99).
  • FG München, 18.06.2002 - 6 K 876/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines im Außendienst tätigen Verkaufsleiters;

    Bei der Prüfung, ob ein "anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht oder das "häusliche Arbeitszimmer" den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, ist wegen des Regel-/Ausnahmecharakters dieser Vorschriften ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Bremen vom 20. Oktober 1999 4 99 057 K 3, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 115 , Rev. BFH VI R 16/01).
  • FG München, 23.04.2002 - 6 K 4621/01

    Häusliches Arbeitszimmer eines Klinikseelsorgers; Einkommensteuer 1996

    Bei der Prüfung, ob ein "anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht oder das "häusliche Arbeitszimmer" den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, ist wegen des Regel-/Ausnahmecharakters dieser Vorschriften ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Bremen vom 20. Oktober 1999 4 99 057 K 3. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 115 , Rev. Bundesfinanzhof - BFH - VI R 16/01).
  • FG München, 22.01.2002 - 6 K 3603/01

    Häusliches Arbeitszimmer für Geistlichen; Einkommensteuer 1996, 1997, 1998 und

    Wegen des Regel-/Ausnahmecharakters dieser Vorschriften ist bei der Prüfung, ob ein "anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Bremen vom 20. Oktober 1999 4 99 057 K 3, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 115 , Rev. Bundesfinanzhof VI R 16/01).
  • FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 1027/01

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Schulleiters nicht abzugsfähig

    Subjektive, in der Person des Steuerpflichtigen begründete Erwägungen (z.B. persönliche Arbeitsweise, subjektive Erwägungen zur Annehmbarkeit des Arbeitsplatzes, u.s.w.) sind unerheblich (FG Münster in EFG 2000, 486 und in 1999, 1278, und in 1998, 1054 sowie vom 08.11.2000, 14 K 4010/99 nv; FG Bremen in EFG 2000, 115 ; FG Köln in EFG 1998, 866 ; FG Rheinland-Pfalz in EFG 1999, 159 ; FG Nürnberg Urteil vom 23.02.2000, III 82/99 in juris).
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - I 331/95   

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https://dejure.org/1999,19058
FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - I 331/95 (https://dejure.org/1999,19058)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.10.1999 - I 331/95 (https://dejure.org/1999,19058)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - I 331/95 (https://dejure.org/1999,19058)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93

    Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - I 331/95
    Zur Begründung trägt sie unter teilweiser Wiederholung ihres Vorbringens im Vorverfahren und unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05. Mai 1994 - VI R 100/93 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II, HFR 1994, 586 (BStBl II 1994, 643 ) vor:.

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kommen als Anschaffungskosten des Nutzungsrechts, die in Form von Absetzungen für Abnutzung (AfA) als WK berücksichtigt werden können, nämlich nur einmalige Aufwendungen in Betracht, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß anfallen oder die als Entgelt für das Zustandekommen des Vertrages geleistet werden (BFH-Urteil vom 05. Mai 1994 - VI R 100/93 -, BStBl II 1994, 643 ).

  • BFH, 09.11.1994 - I R 67/94

    1. Die Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist Grundlagenbescheid

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - I 331/95
    Gerichtlicher Rechtsschutz ist nicht von Nöten (BFH-Urteil vom 09. November 1994 - I R 67/94 -, BStBl II 1995, 305).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - I 331/95
    Vorliegend ist allerdings tatsächlich dadurch eine Aufteilung der Zuzahlung in einen beruflich und privat veranlassten Teil erfolgt, als das FA den Arbeitslohn der Klägerin um den bisher versteuerten geldwerten Vorteil für die private Kfz-Nutzung gekürzt hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 - VI R 1/92 -, BStBl II 1993, 195 ; Schmidt/Drenseck, aaO., § 19 Anm. 50, Stichwort: "Kraftfahrzeuggestellung"; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anm. 45 und 46, Stichwort: "Kraftfahrzeuggestellung"; Deutsches Steuerrecht 1995, 795: Steuerliche Aspekte der Arbeitnehmerzuzahlung beim Firmen-Pkw).
  • FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05

    Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Zuordnung von Aufwendungen

    Für Sonderausstattungen komme ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht, da auch die 1%-Regelung das Navigationsgerät nicht berücksichtige (FG Schleswig-Holstein, EFG 2000, 115).
  • FG Köln, 26.10.2005 - 10 K 8005/00

    Fahrtaufwendungen, Ehegattenarbeitsverhältnis

    Wenn der Kläger dann auf eigenen Wunsch einen Zuzahlungsbetrag für ein komfortableres Auto leistete, ist davon auszugehen, dass hierfür neben beruflichen Gründen zum wesentlichen, wenn nicht sogar zum überwiegenden Teil persönliche Motive mitbestimmend waren (vgl. ebenso Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG 1.9.1999, I 331/95, EFG 2000, 115 - Die Revision gegen dieses Urteil wurde mit BFH-Beschluss vom 7.2.2002 - VI R 155/99 als unbegründet zurückgewiesen - ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 8. Dezember 1999- 11 K 3442/97, EFG 2000, 312 - Die Revision gegen dieses Urteil wurde mit BFH-Beschluss vom 11.12.2001 - VI R 31/00 als unbegründet zurückgewiesen).
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